Die betriebliche Altersversorgung gehört zu den drei Säulen der Versorgung im Alter. Mit dem Rückgang des Niveaus der gesetzlichen Rente gewinnt sie eine immer größere Bedeutung. Neben der freiwilligen privaten Altersvorsorge ist sie eine entscheidende Maßnahme der drohenden Altersarmut zu begegnen. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Genutzt wird sie bisher leider nur von etwa 30 %, so dass dringend Nachholbedarf notwendig ist. Im Ingenieurbereich sind es immerhin 60 %.
Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können vom Arbeitgeber, oder Arbeitnehmer allein, oder gemeinsam gezahlt werden. Je nach Anlageform sind sie steuerlich absetzbar, oder es gibt staatliche Zuschüsse. Die Obergrenze für die geförderte Einzahlung liegt bei 4300 € im Jahr. Der Arbeitgeber fungiert als Treuhänder und muss seinen Arbeitnehmern eine wertgleiche Leistungszusage garantieren. Diese bleibt dem Arbeitnehmer auch bei Betriebswechsel, oder Insolvenz der Firma erhalten. Die betriebliche Altersversorgung kann in der neuen Firma weiter geführt werden, der Arbeitnehmer kann selbst weiter einzahlen, oder sie wird beitragsfrei gestellt.
Manche Firmen zahlen für ihre Beschäftigten Beiträge in eine betriebliche Altersversorgung ein, aus dem später eine Betriebsrente finanziert wird. Diese Möglichkeit schafft Stammbelegschaften. Auch hier bleibt der Anspruch für den Arbeitnehmer nach einer bestimmten Anwartschaftszeit erhalten. Erhalten bleiben diese Ansprüche auch bei Harz IV. Besonders nach der Schrittweisen Erhöhung der Altersrente auf 67 Jahre, kann mit solchen Verträgen gesichert werden, dass die Rentenzahlung früher (maximal mit 60 Jahren) einsetzt. Für bestimmte Berufsgruppen kann das auch zukünftig wichtig sein. Ermitteln Sie deshalb mit einem Rechner Ihr Brutto Netto Einkommen um die Ihnen drohende Rentenlücke zu ermitteln.